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AGB

§ 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen (AGB)

 

Der Auftraggeber erkennt durch seine Auftragserteilung die Geschäftsbedingungen an. Sie gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung für alle von dem Retuscheur/ Bildbearbeiter Robby Swierkot durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Nebenabreden zu Verträgen oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotoartist diese schriftlich anerkennt.

 

 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungen, Fotorechte

 

Meine Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt – unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen erst mit der schriftlich oder elektronisch übermittelten Bestätigung oder Zusendung des Auftrags (z.B. per E-Mail) zustande. Der Retuscheur/ Bildbearbeiter ist Urheber im Sinne des Gesetzes. Der Retuscheur/ Bildbearbeiter überträgt dem Kunden an den zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbildern, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken das einfache Nutzungsrecht.Die Bilder des Fotoartisten dürfen in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien nur mit Zustimmung und Nennung: „Scott Limpiar Retouch“ abgedruckt werden. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. COPYRIGHT-Aufdrucke auf den Fotos dürfen nicht entfernt werden. Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden gestattet, wenn es der Urheber genehmigt. Sämtliche Fotos, Dateien und Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Retuscheur/ Bildbearbeiter. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Retuscheur/ Bildbearbeiter berechtigt, die Bilder im Rahmen Seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration zu verwenden (z.B. für Ausstellungen, Homepage, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), die Auftraggeber treten hierfür das Recht am eigenen Bild ab. Veränderungen der Fotos durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Urhebers gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, oder anderweitig als Motiv genutzt werden, es sei denn der Fotoartist stimmt es zu und wird namentlich genannt.

 

 

§ 3 Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

 

Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Gegen Zahlungsansprüche des Retuscheur/ Bildbearbeiter kann der Kunde nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen - und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien - wenn der Retuscheur/ Bildbearbeiter die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (z.B. ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt.

 

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

 

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Retuscheur/ Bildbearbeiter alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Sonderwünsche etc.).

 

 

§ 5 Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Retuscheur/ Bildbearbeiter

 

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Retuscheur/ Bildbearbeiter unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Retuscheur/ Bildbearbeiter ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind aber nicht ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer vorherigen Vereinbarung.

 

 

§ 6 Rücktritt des Kunden

 

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§ 7 Haftung des Retuscheur/ Bildbearbeiter

 

Gegen Den Fotoartist gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Retuscheur/ Bildbearbeiter verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotoartist zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotoartisten kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

 

 

§ 8 Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Vertragsnehmers. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.

 

 

§ 9 Schlussbestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Retuscheur/ Bildbearbeiter Robby Swierkot (Scott Limpiar Retouch) gültig ab 18.05.2012

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